Videosprechstunde
Bitte sprechen Sie mich an. Hierbei muss die Sinnhaftigkeit der Videosprechstunde geprüft werden und sollte nicht zur Aufrechterhaltung der Störung beitragen. Insgesamt ist dies, aber eine gute Ergänzung zur gewohnten Vororttherapie.
Gesetzliche Voraussetzung ist, dass die Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung im persönlichen Kontakt von Psychotherapeut und Patient vorausgegangen sind. Es sind also zu Beginn Termine in der Praxis notwendig.
Die technischen Anforderungen für die Praxis und den Videodienst - insbesondere zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz - sind in der Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte geregelt.
Anforderungen
- Die Patientin oder der Patient muss für die Videosprechstunde eine Einwilligung abgeben.
- Die Videosprechstunde muss in Räumen stattfinden, die Privatsphäre bieten. Außerdem müssen die eingesetzte Technik und die elektronische Datenübertragung eine angemessene Kommunikation gewährleisten.
- Die Videosprechstunde muss vertraulich und störungsfrei verlaufen - wie eine normale Sprechstunde auch. So darf die Videosprechstunde beispielsweise von niemandem aufgezeichnet werden, auch nicht von der Patientin oder dem Patient.
- Der Klarname der Patientin oder des Patienten muss für die Praxis erkennbar sein.
- Die Videosprechstunde muss frei von Werbung sein.
- Der Videodienstanbieter muss zertifiziert sein und dazu eine Selbstauskunft bei der KBV sowie beim GKV-Spitzenverband eingereicht haben. Die Zertifikate muss er der Praxis vorweisen können.
- Der Videodienstanbieter muss zudem gewährleisten, dass die Videosprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.
Mit einem Beschluss der Vertragspartner Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) sind rückwirkend ab dem 1. Oktober 2019 psychotherapeutische Sitzungen im Videokontakt mit den Patienten möglich.